Elternbeiträge

 

Einstufung

Entsprechend Ihrer Jahreseinkünfte erfolgt eine Einstufung in eine der folgenden Einkommensgruppen.

Aus der jeweiligen Einkommensgruppe ergibt sich der monatlich zu zahlende Elternbeitrag:

bis 17.500 € kein Elternbeitrag
bis 24.542 € 45,00 € / monatlich
bis 36.813 € 70,00 € / monatlich
bis 49.084 € 95,00 € / monatlich
bis 61.355 € 135,00 € / monatlich
über 61.355 € 170,00 € / monatlich (Keine Nachweise erforderlich! Kreuzen Sie die 6. Einkommensgruppe an.)

 

Geschwisterkindregelung

Werden ausschließlich Angebote der OGS in Anspruch genommen, wird der volle Elternbeitrag für das jüngste Kind erhoben. Für das zweitjüngste Kind ermäßigt sich der Elternbeitrag auf 30 % des maßgeblichen Beitrags. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben. Werden Angebote in Kindertagespflege / Kindertageseinrichtungen und OGS in Anspruch genommen, wird der volle Elternbeitrag für das Kind in der Kindertagespflege / Kindertageseinrichtungen erhoben. Für das jüngste Kind in der OGS wird ein Elternbeitrag in Höhe von 30 % des maßgeblichen Elternbeitrags erhoben. Für weitere Kinder wird kein Elternbeitrag erhoben.

Bitte beachten Sie: Sie werden auf den höchsten Elternbeitrag (170,00 €) festgesetzt, wenn die notwendigen Nachweise nicht vollständig oder gar nicht vorgelegt werden.

 

Infos der Stadt Bielefeld

Alle Infos erhalten sie gesammelt als Faltblatt unter folgendem Link: Faltblatt Elterninfo OGS

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