Elternbeiträge
Einstufung
Entsprechend Ihrer Jahreseinkünfte erfolgt eine Einstufung in eine der folgenden Einkommensgruppen.
Aus der jeweiligen Einkommensgruppe ergibt sich der monatlich zu zahlende Elternbeitrag:
bis 17.500 € | kein Elternbeitrag |
bis 24.542 € | 45,00 € / monatlich |
bis 36.813 € | 70,00 € / monatlich |
bis 49.084 € | 95,00 € / monatlich |
bis 61.355 € | 135,00 € / monatlich |
über 61.355 € | 170,00 € / monatlich (Keine Nachweise erforderlich! Kreuzen Sie die 6. Einkommensgruppe an.) |
Geschwisterkindregelung
Werden ausschließlich Angebote der OGS in Anspruch genommen, wird der volle Elternbeitrag für das jüngste Kind erhoben. Für das zweitjüngste Kind ermäßigt sich der Elternbeitrag auf 30 % des maßgeblichen Beitrags. Für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Elternbeitrag erhoben. Werden Angebote in Kindertagespflege / Kindertageseinrichtungen und OGS in Anspruch genommen, wird der volle Elternbeitrag für das Kind in der Kindertagespflege / Kindertageseinrichtungen erhoben. Für das jüngste Kind in der OGS wird ein Elternbeitrag in Höhe von 30 % des maßgeblichen Elternbeitrags erhoben. Für weitere Kinder wird kein Elternbeitrag erhoben.
Bitte beachten Sie: Sie werden auf den höchsten Elternbeitrag (170,00 €) festgesetzt, wenn die notwendigen Nachweise nicht vollständig oder gar nicht vorgelegt werden.
Infos der Stadt Bielefeld
Alle Infos erhalten sie gesammelt als Faltblatt unter folgendem Link: Faltblatt Elterninfo OGS